Wie wird gerechnet?
Grundlage ist § 1 der Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, kurz 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (zuletzt geändert am 19. Dezember 2025, Stand 2026). Sie hebt für Pkw mit Anhänger sowie für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen von 80 auf 100 km/h an. Die 3,5-t-Grenze trifft nur Wohnmobile, Transporter und andere Kraftfahrzeuge, die kein Pkw (Klasse M1, Feld J) sind; ein als Pkw zugelassener Geländewagen oder Pickup mit mehr als 3,5 t fällt weiterhin unter die Verordnung. Erfüllt sein müssen alle folgenden Punkte:
- Das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS) ausgerüstet (§ 1 Nr. 1).
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers überschreitet das X-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht (§ 1 Nr. 1). Als Obergrenze gilt „in jedem Fall“ zusätzlich: Der Anhänger darf weder schwerer sein als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs noch als dessen zulässige Anhängelast (§ 1 Nr. 1 Buchstabe c).
- Die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre und mindestens für die Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) gekennzeichnet (§ 3).
- Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer bestätigt die Voraussetzungen, die Zulassungsbehörde trägt die 100 km/h in die Papiere des Anhängers ein und gibt die gesiegelte Plakette aus, die hinten am Anhänger klebt (§ 1 Nr. 2 bis 4). In der Praxis dient dafür die Bescheinigung des Anhängerherstellers über die 100-km/h-Eignung und die hydraulischen Schwingungsdämpfer.
Der Faktor X hängt vom Anhänger ab. § 1 Nr. 1 nennt drei Stufen:
- 0,3 für Anhänger ohne Bremse und für gebremste Anhänger ohne hydraulische Schwingungsdämpfer (Buchstabe a).
- 0,8 für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern (Buchstabe b).
- 1,1 für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern (Buchstabe c).
Ist der Anhänger mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 ausgerüstet, im Alltag Antischlingerkupplung genannt, oder mit einem anderen Bauteil, das den Betrieb bis 120 km/h nachweislich verbessert, erhöhen sich die Werte von 0,8 auf 1,0 und von 1,1 auf 1,2 (Buchstabe d). Der Nachweis läuft über Teilegutachten oder Betriebserlaubnis der Kupplung. Dieselbe Erhöhung gilt, wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat und der Hersteller das bestätigt und eintragen lässt (§ 1 Satz 2). Der Faktor 0,3 bleibt unverändert; ungebremste Anhänger profitieren nicht. Die Formel des Rechners lautet deshalb: maximale Anhängermasse = X × Leermasse des Zugfahrzeugs, gedeckelt durch zulässige Gesamtmasse und Anhängelast des Zugfahrzeugs. Eine eigene 3.500-kg-Grenze für den Anhänger nennt die Verordnung nicht; hinter Wohnmobil oder Transporter ergibt sie sich daraus, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug mit höchstens 3,5 t. Hinter einem Pkw deckeln nur dessen zulässige Gesamtmasse und Anhängelast.
Rechenbeispiel
Ein Kombi hat laut Feld G eine Leermasse von 1.600 kg, 2.200 kg zulässige Gesamtmasse, 1.500 kg Anhängelast und ABS. Der Wohnwagen wiegt zulässig 1.400 kg, hat hydraulische Stoßdämpfer und Reifen mit Index L aus dem Jahr 2023. Ohne Antischlingerkupplung gilt X = 0,8: 0,8 × 1.600 = 1.280 kg. Der Wohnwagen ist zu schwer, das Verhältnis liegt bei 1.400 ÷ 1.600 = 0,875. Mit einer Antischlingerkupplung steigt X auf 1,0: 1.600 kg nach dem Faktor, gedeckelt durch die Anhängelast auf 1.500 kg. Der Wohnwagen passt mit 93 % Ausnutzung. Alternativ ließe sich der Wohnwagen auf 1.280 kg ablasten, was aber 120 kg Zuladung kostet.
Maximale Anhängermasse für Tempo 100 nach Leermasse
| Leermasse Zugfahrzeug | Wohnwagen ohne Antischlinger (0,8) | Wohnwagen mit Antischlinger (1,0) | Anderer Anhänger (1,1 / 1,2) | Ungebremst (0,3) |
|---|---|---|---|---|
| 1.300 kg | 1.040 kg | 1.300 kg | 1.430 / 1.560 kg | 390 kg |
| 1.600 kg | 1.280 kg | 1.600 kg | 1.760 / 1.920 kg | 480 kg |
| 1.900 kg | 1.520 kg | 1.900 kg | 2.090 / 2.280 kg | 570 kg |
| 2.200 kg | 1.760 kg | 2.200 kg | 2.420 / 2.640 kg | 660 kg |
| 2.500 kg | 2.000 kg | 2.500 kg | 2.750 / 3.000 kg | 750 kg |
Alle Werte gelten nur, solange der Anhänger weder die zulässige Gesamtmasse noch die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet; diese beiden Deckel schreibt § 1 Nr. 1 Buchstabe c ausdrücklich vor. Ob das Zugfahrzeug die Masse überhaupt ziehen darf und welche Führerscheinklasse dafür nötig ist, prüft der Anhängelast-Rechner.
Häufige Fragen zur 100-km/h-Zulassung
Welche Leermasse zählt beim Zugfahrzeug?
Die Leermasse aus Feld G der Zulassungsbescheinigung Teil I, also die Masse in fahrbereitem Zustand einschließlich Fahrer und zu 90 % gefülltem Tank. Beladung, Insassen und Dachbox erhöhen den Wert nicht, sie zählen nur für die Gesamtmasse.
Wo beantrage ich die 100-km/h-Zulassung?
Bei der Zulassungsbehörde. Sie benötigt die Zulassungsbescheinigung des Anhängers, die Herstellerbescheinigung zur 100-km/h-Eignung oder ein Gutachten sowie bei Antischlingerkupplung den Nachweis der Stabilisierungseinrichtung. Die Behörde trägt die Eignung ein und gibt die Plakette aus, die hinten am Anhänger angebracht wird. Die Freigabe gilt für den Anhänger, nicht für ein bestimmtes Zugfahrzeug; das Verhältnis muss beim Fahren aber mit dem tatsächlich benutzten Zugfahrzeug stimmen.
Was ist, wenn die Reifen sechs Jahre oder älter sind?
Dann gilt die Freigabe für diese Fahrt nicht, auch wenn die Plakette klebt; § 3 verlangt Reifen, die „jünger als sechs Jahre“ sind. Das Reifenalter steht in der DOT-Nummer auf der Flanke, die letzten vier Ziffern nennen Woche und Jahr. Wer die Reifen erneuert, sollte auf den Index und den Reifendruck achten; Systeme zur Überwachung zeigt der Ratgeber zu Reifendruck- und Sicherheitssystemen fürs Gespann.
Gilt Tempo 100 auch auf Landstraßen?
Nein. Die Ausnahme betrifft nur Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf Landstraßen bleibt es für Gespanne bei 80 km/h, im Ausland gelten die dortigen Regeln, in Frankreich etwa 130 km/h auf der Autobahn bis 3,5 t Zuggesamtmasse, in Österreich 100 km/h nur mit eigener Regelung.
Reicht eine Antischlingerkupplung allein für Tempo 100?
Nein, sie erhöht nur den Faktor. ABS, Reifen, Eintragung und die Stoßdämpfer am Anhänger müssen unabhängig davon passen, ebenso die Deckel aus Anhängelast und Gesamtmasse des Zugfahrzeugs. Und ohne hydraulische Stoßdämpfer bleibt es beim Faktor 0,3, egal welche Kupplung montiert ist.
Hinweise und Grenzen der Berechnung
Der Rechner bildet die Voraussetzungen der Verordnung ab, er ersetzt weder die Bestätigung des Sachverständigen noch die Eintragung durch die Zulassungsbehörde. Ob ein Anhänger hydraulische Schwingungsdämpfer hat, steht in dessen Papieren oder beim Hersteller; viele ältere Wohnwagen haben sie nicht. Das Reifenalter rechnet der Rechner in vollen Jahren; wer nahe an der Grenze liegt, zählt ab der DOT-Woche nach. Die Stützlast wird hier nicht geprüft, sie ist aber für die Fahrstabilität bei 100 km/h entscheidend, und § 4 der Verordnung verlangt, sie an der größtmöglichen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger zu orientieren, siehe Stützlast berechnen. Änderungen an der Verordnung sind möglich; die Werte entsprechen dem Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert 19. Dezember 2025).
Quellen
- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. StVOAusnV), § 1 (ABS, Faktor X, Obergrenzen, Bestätigung, Eintrag, Plakette), § 3 (Reifen) und § 4 (Stützlast), gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 19. Dezember 2025, Stand 2026.
- § 18 Absatz 5 Nr. 1 StVO, 80 km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
- ISO 11555-1, Stabilisierungseinrichtungen für Zugkugelkupplungen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld G (Leermasse) und Feld F.1 (zulässige Gesamtmasse).
- ADAC, Merkblatt zur 100-km/h-Regelung für Anhänger (als Verweis).