Wie wird die Stützlast berechnet?

Die Stützlast ist die senkrechte Kraft, mit der die Deichsel des Anhängers auf die Kupplungskugel drückt. Sie wird in Kilogramm angegeben und hängt nicht vom Fahrzeug allein ab, sondern vom Zusammenspiel dreier Bauteile. Der Rechner setzt deshalb drei Regeln hintereinander:

  • Maximale Stützlast = Minimum aus Zugfahrzeug, Anhängekupplung und Anhänger. Der Wert des Zugfahrzeugs steht in Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I, der der Kupplung auf ihrem Typschild, der des Anhängers in dessen Zulassungsbescheinigung oder auf dem Typschild an der Deichsel. Das schwächste Glied bestimmt die Grenze.
  • Mindest-Stützlast = 4 % der tatsächlichen Anhängermasse, höchstens 25 kg. So formuliert es § 44 Absatz 3 StVZO für Anhänger bis 3,5 t. Bei einem Wohnwagen mit 1.400 kg wären 4 % zwar 56 kg, gefordert sind aber nur 25 kg. Erst bei sehr leichten Anhängern unter 625 kg liegt die Pflichtgrenze unter 25 kg.
  • Empfohlener Bereich = 85 bis 100 % des Maximums. Die Praxisregel des ADAC und der Fahrzeughersteller lautet: Stützlast ausnutzen. Für Gespanne mit 100-km/h-Zulassung schreibt § 4 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO das sogar vor: Die Stützlast ist an der größtmöglichen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger zu orientieren, Obergrenze ist der kleinere Wert. Ein Gespann mit hoher Stützlast neigt weniger zum Pendeln, weil die Deichsel die Hinterachse des Zugfahrzeugs belastet und der Anhänger geführt wird.

Der zweite Block prüft Ihre Messung und nutzt für den Beladungstipp das Hebelgesetz: Verschieben Sie eine Masse m um den Weg s, ändert sich die Stützlast bei einem Einachser etwa um m × s ÷ L, wobei L der Abstand von der Achse bis zur Kupplungskugel ist. Ohne diesen Abstand bleibt es bei der Richtung: Gewicht nach vorn erhöht, Gewicht nach hinten senkt die Stützlast.

Rechenbeispiel

Ein SUV darf laut Feld 13 eine Stützlast von 100 kg tragen, die nachgerüstete Anhängekupplung ist mit 75 kg freigegeben, der Wohnwagen mit 100 kg. Maßgeblich sind also 75 kg, begrenzt durch die Kupplung. Der Wohnwagen wiegt beladen 1.400 kg; 4 % davon wären 56 kg, die gesetzliche Mindest-Stützlast beträgt deshalb 25 kg. Empfohlen sind 64 bis 75 kg.

Auf der Waage zeigt das Stützrad 55 kg. Das ist zulässig, aber knapp. Bei einem Achsabstand von 350 cm zur Kupplung bringt eine 20-kg-Kiste, die um 160 cm nach vorn rückt, rechnerisch 20 × 160 ÷ 350 = rund 9 kg mehr auf die Deichsel. Zwei Gasflaschen im Bugkasten wirken noch stärker, weil sie ganz vorn sitzen.

Typische Werte für Stützlast und Mindest-Stützlast

Anhänger (tatsächliche Masse) 4 % der Masse Mindest-Stützlast nach § 44 StVZO Übliche maximale Stützlast
Kleinanhänger, 500 kg20 kg20 kg50 kg
Leichter Wohnwagen, 900 kg36 kg25 kg75 kg
Mittelklasse-Wohnwagen, 1.400 kg56 kg25 kg75 bis 100 kg
Großer Wohnwagen, 2.000 kg80 kg25 kg100 kg
Tandemachser, 2.500 kg100 kg25 kg100 bis 150 kg

Die Spalte „Übliche maximale Stützlast“ nennt Erfahrungswerte für Pkw-Kupplungen und Wohnwagen-Deichseln; Ihr Fahrzeug kann davon abweichen. Verbindlich sind nur die Angaben in den Papieren und auf den Typschildern.

Häufige Fragen zur Stützlast

Zählt die Stützlast zur Zuladung des Zugfahrzeugs?

Ja. Die Stützlast drückt auf die Hinterachse und wird bei der zulässigen Gesamtmasse und der zulässigen Achslast des Zugfahrzeugs mitgerechnet. Ein voll besetztes Auto mit Dachbox und 75 kg Stützlast kann die Hinterachse überladen, auch wenn der Anhänger in Ordnung ist. Beim Anhänger dagegen zählt die Stützlast nicht zur Achslast, weil sie auf der Kupplung des Zugfahrzeugs ruht.

Wie messe ich die Stützlast?

Mit einer Stützlastwaage unter der Kupplung oder mit einer Personenwaage unter dem Stützrad, bei waagerecht stehender Deichsel auf ebenem Grund. Gemessen wird im Reisezustand: Gasflaschen, Vorzelt und Wasser an Bord. Bei Fahrradträgern auf der Deichsel, wie sie im Ratgeber zu Fahrradträgern für Wohnwagen beschrieben sind, unbedingt mit montierten Rädern messen.

Was passiert bei zu niedriger Stützlast?

Der Anhänger beginnt früher zu pendeln, besonders bei Seitenwind, Überholvorgängen und Bergabfahrten. Unter der gesetzlichen Mindest-Stützlast drohen außerdem Bußgeld und im Schadensfall Ärger mit der Versicherung.

Darf ich die Stützlast überschreiten?

Nein. Nach § 44 Absatz 3 StVZO darf weder die für die Anhängekupplung noch die vom Hersteller des Zugfahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden. Die dort ebenfalls genannte Obergrenze von 15 % der tatsächlichen Anhängermasse betrifft nur Starrdeichselanhänger über 3,5 t, für Wohnwagen spielt sie keine Rolle. Eine überschrittene Stützlast belastet Kupplung und Hinterachse über das geprüfte Maß und entlastet die Vorderachse, was die Lenkung schwammig macht.

Kann ich die Stützlast des Zugfahrzeugs erhöhen?

Nur, wenn der Fahrzeughersteller eine höhere Stützlast freigibt, etwa durch eine andere Kupplung mit eigener Freigabe oder eine Auflastung, die eingetragen wird. Ohne Eintrag gilt weiterhin der Wert in Feld 13.

Hinweise und Grenzen der Berechnung

Der Rechner arbeitet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und prüft nicht, ob sie zu Ihrem Fahrzeug passen. Der Beladungstipp ist eine Näherung nach dem Hebelgesetz für Einachser; bei Tandemachsern liegt der Drehpunkt zwischen den Achsen, und Reibung, Federung sowie die Neigung der Deichsel verändern das Ergebnis. Er ersetzt keine Messung. Zusätzlich zur Stützlast müssen Anhängelast und Gesamtmasse des Zugs stimmen; dafür gibt es den Anhängelast-Rechner. Wer mit dem Wohnwagen 100 km/h fahren will, prüft die Voraussetzungen im Rechner zur 100-km/h-Zulassung.

Quellen

  • § 44 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Stützlast bei Starrdeichselanhängern, gesetze-im-internet.de, Stand 2026.
  • § 4 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO: Bei Tempo-100-Gespannen ist die Stützlast an der größtmöglichen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger zu orientieren, Obergrenze ist der kleinere Wert.
  • § 42 StVZO, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 13 (Stützlast) und Felder O.1/O.2 (Anhängelast).
  • ADAC, Praxisempfehlungen zu Stützlast und Beladung von Wohnwagen (als Verweis, nicht als Rechtsquelle).