Welcher Rechner wann

Der Stützlast-Rechner gehört vor jede Fahrt mit beladenem Wohnwagen: Er nennt die maßgebliche maximale Stützlast aus Zugfahrzeug, Kupplung und Deichsel, die gesetzliche Mindest-Stützlast und bewertet den Wert von der Stützlastwaage. Typischer Fehler ist die zu niedrige Stützlast, weil schweres Gepäck hinter der Achse liegt; das Gespann pendelt dann schon bei 80 km/h.

Der Anhängelast-Rechner ist die Frage vor dem Kauf: Darf dieses Zugfahrzeug diesen Wohnwagen ziehen, und reicht der Führerschein? Er rechnet mit den zulässigen Gesamtmassen, nicht mit dem Leergewicht, denn so prüft auch die Polizei. Wer B hat und einen Zug über 3.500 kg plant, sieht hier, ob B96 oder BE nötig ist.

Der 100-km/h-Rechner kommt zuletzt: Er prüft die Punkte der 9. Ausnahmeverordnung, vom ABS über den Faktor zwischen Anhängermasse und Leermasse bis zum Reifenalter. Häufigster Grund für ein „Nein“ ist der Faktor 0,8 ohne Antischlingerkupplung; mit Kupplung steigt er auf 1,0.

Welche Werte Sie brauchen

Alle Rechner arbeiten mit den Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein. Für das Zugfahrzeug sind das die zulässige Gesamtmasse (Feld F.1), die Leermasse (Feld G), die Anhängelast gebremst und ungebremst (Felder O.1 und O.2) sowie die Stützlast (Feld 13). Beim Anhänger genügen die zulässige Gesamtmasse (Feld F.1) und die Stützlast der Deichsel, dazu der Wert vom Typschild der Anhängekupplung. Wer den Wohnwagen wiegt, nimmt für die Stützlast die tatsächliche Masse im Reisezustand.

Die Ergebnisse sind Rechenhilfen auf Basis von § 44 StVZO, § 6 FeV und der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Verbindlich bleiben die Papiere, die Herstellerangaben und die Auskunft der Zulassungsbehörde. Passende Ausrüstung fürs Gespann, von Rückfahrkameras bis zu Reifendruck-Systemen, finden Sie in der Rubrik Ausrüstung.